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AGB

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Deutschland

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- und Pensionen Zimmer bzw. Zimmer in den Gruppenunterkünften zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Unterkünfte  der Hotel Group AG.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Unterkunft, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Der Unterkunft steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Unterkunft und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Unterkunftsaufnahmevertrag, sofern der Unterkunft eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beruhen.
4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft spätestens beim Check-in zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Unterkunft allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können von der Unterkunft ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der gebuchten Personen, der Leistung der Unterkunft oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Unterkunft dem zustimmt.
5. Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind nach Erhalt der  Rechnung per Sofort ohne Abzug zahlbar. Die Unterkunft ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
6. Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Arrangements, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder mindern.
8. Eine Umbuchung der Reservierung ist kostenfrei. Ab der 2. berechnen wir eine Gebühr von € 30,00 pro Umbuchung.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Unterkunft
1. Der Kunde hat das Recht, bis zum 60. Tag, vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit fer Unterkunft zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rücktrittserklärung der Unterkunft bis zum 60. Tag, vor dem Anreisetag schriftlich zugeht. Ausnahme bei Frühbucherrabatt: Dieses Recht steht dem Kunden jedoch nicht für Verträge zu, die mit einer Vergütung vereinbart wurden, die als „Frühbucherrabatt“ bezeichnet wurden.
2. Ein näher am Anreisetag (nach dem 60. Tag, vor dem Anreisetag) liegender Rücktritt des Kunden von dem mit der Unterkunft geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Unterkunft in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Sofern zwischen Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Unterkunft in Textform ausübt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Unterkunft die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Unterkunft die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Logis (ab 15 Personen – Gruppen-Arrangement im Hotel oder Pension): Für Reservierungen von mehr als 15 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

  • Bis zu 90 Tagen vor Anreise kostenfrei

  • 89 - 60 Tage vor Anreise werden 50% der gesamten Leistungen berechnet

  • Bei weniger als 60 Tagen werden 100% der gesamten Leistungen berechnet


6. Gültigkeit und Rückzug der Buchung für die Gruppenhäuser:
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit mit der Unterschrift des Vermieters und der Anzahlung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt des gegen gezeichnetes Vertrages.

Für Reservierungen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

  • Rückzug bis 9 Monate vor Ferienaufenthalts-Beginn: Die Anzahlung wird dem Mieter nicht mehr rückerstattet. Es werden jedoch keine weitere  Kosten verrechnet.

  • Rückzug zwischen dem 9. und dem 6.Monat vor Ferienaufenthalts-Beginn: dem Mieter werden 50% des im Vertrag genannten Totalbetrags in Rechnung gestellt.

  • Rückzug nach dem 6.Monat vor Ferienaufenthalts-Beginn: dem Mieter werden 100% des im Vertrag genannten Totalbetrages in Rechnung gestellt.


V. Rücktritt der Unterkunft
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Unterkunft auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Unterkunft entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zahlung – Vorauszahlung
1. Für die Reservation kann die Vorauszahlung eines Betrages von 50% bis 100 % des vereinbarten Preises verlangt werden.
2. Werden von der Unterkunft erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Inhaber unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Unterkunft kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung des Hotels
1. Die Unterkunft haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Unterkunft die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Unterkufnt beruhen. Einer Pflichtverletzung der Unterkunft steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird die Unterkunft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft nicht.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Unterkunftsgarage oder auf einem Unterkunftsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Unterkunftsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.



 

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Unterkunft.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

AGB

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Schweiz

1. Grundlegendes


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Hotel Group AG in Mägenwil, im Folgenden als Hotel bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschließlich die bei Vertragsschluss ( Hotelbestätigung ) gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft bzw. Baden / AG
Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschließlich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.


3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen. Bestätigungen: Als Bestätigungen gelten auch Fax- , E-Mail Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.


4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande.
Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel für beide Parteien verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.


5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäß individuell vorgenommener Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel vergleichbarer oder höherer Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzhotel gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzhotel ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen umgehend zu erstatten.


6. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist geht die Reservation automatisch in eine feste Buchung über, es sei denn, der Gast teilt dem Hotel schriftlich seinen Verzicht mit. Danach ist das Hotel berechtigt über sämtliche vorgebuchten Zimmer/Räume zu verfügen und diese weiter zu vermieten.


7. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Der Gast/ Reiseveranstalter ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 500.- kann das Hotel eine Anzahlung von 50 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9 genannten Stornierungskosten verlangen.
Die Begleichung der Buchung ist vor Antritt des Aufenthaltes zu Leisten.
Zusatzleistungen während des Aufenthaltes kann das Hotel jeweils zur Leistung sofort in Rechnung stellen oder als Schlussrechnung vor Abreise in Rechnung stellen.
Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.


8. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.
Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 2 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.


 Rücktritt durch das Hotel
Bis spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Hotel durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
Annullationsbestimmungen
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühren ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Absage der Veranstaltung 0 – 4 Tage vor dem Termin: 100 % gemäß Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 5 – 10 Tage vor dem Termin: 50 % gemäß Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 11 Tage vor dem Termin: 0 % gemäß Auftragsbestätigung
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Hotel durch, so werden 90% des verbuchten Rechnungsbetrages/ Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.
Annullationsgebühren bei Zimmerreservationen
Wird eine Zimmerreservation aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist, annulliert, so behält das Hotel den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
a) Einzelbuchungen
Siehe Stornobedingungen auf unserer Website
b) Gruppenbuchungen
Siehe Stornobedingungen auf unserer Website
c) Das Hotel behält sich das Recht vor, die vom Gast zu entrichtenden Storno/Rücktritts- Gebühren durch die zur Sicherung der Buchung angegebene Kreditkarte oder mittels einer Kreditkarte die durch vorherige Buchungen benutzt wurde, eigenmächtig ein zu ziehen.


9. Verlängerungen
Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an das Hotel zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Hotel kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.


10. Aufenthalt / Rauchen
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten.


11. Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Hotel kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.


12. Haftung und Vertragsrecht
a) Hotel:
Das Hotel bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.


13. Erkrankung des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.


14. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu halten bzw. zu beaufsichtigen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung durch das Hotel vorzulegen.


15. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- / Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Nach Ablauf einer 3-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.


16. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.


17. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Unterkunft
1. Der Kunde hat das Recht, bis zum 60. Tag, vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit fer Unterkunft zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rücktrittserklärung der Unterkunft bis zum 60. Tag, vor dem Anreisetag schriftlich zugeht. Ausnahme bei Frühbucherrabatt: Dieses Recht steht dem Kunden jedoch nicht für Verträge zu, die mit einer Vergütung vereinbart wurden, die als „Frühbucherrabatt“ bezeichnet wurden.
2. Ein näher am Anreisetag (nach dem 60. Tag, vor dem Anreisetag) liegender Rücktritt des Kunden von dem mit der Unterkunft geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Unterkunft in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Sofern zwischen Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Unterkunft in Textform ausübt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Unterkunft die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Unterkunft die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Logis (ab 15 Personen – Gruppen-Arrangement im Hotel oder Pension): Für Reservierungen von mehr als 15 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

  • Bis zu 90 Tagen vor Anreise kostenfrei

  • 89 - 60 Tage vor Anreise werden 50% der gesamten Leistungen berechnet

  • Bei weniger als 60 Tagen werden 100% der gesamten Leistungen berechnet

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Gültigkeit und Rückzug der Buchung für die Gruppenhäuser:
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit mit der Unterschrift des Vermieters und der Anzahlung innerhalb 10 Tagen nach Erhalt des gegen gezeichnetes Vertrages.
Für Reservierungen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

  •  Rückzug bis 6 Monate vor Ferienaufenthalts-Beginn: Die Anzahlung wird dem Mieter nicht mehr rückerstattet. Es werden jedoch keine  weiteren  Kosten verrechnet.

  • Rückzug zwischen dem 6. und dem 3.Monat vor Ferienaufenthalts-Beginn: dem Mieter werden 50% des im Vertrag genannten Totalbetrags in Rechnung gestellt.

  • Rückzug nach dem 3.Monat vor Ferienaufenthalts-Beginn: dem Mieter werden 100% des im Vertrag genannten Totalbetrages in Rechnung gestellt.

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